Mobilfunk-Drosselung ist der Netzgemeinde seit der Einführung des schnellen mobilen Internets ein ständiger Dorn im Auge. Jetzt hat die Telekom beim Versuch diese Drosselung auch auf das Festnetzinternet anzuwenden rechtlichen Gegenwind bekommen. Das
Kölner Landgericht hat kürzlich entschieden, dass irreführende Begriffe wie "gedrosselte Flatrate" nicht vermarket werden dürfen und Festnetzflatrates somit nicht gedrosselt werden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit diesem Urteil zu einem ungedrosselten mobilen Internetvergnügen kommen.
Ungedrosseltes mobiles Internet anfordern
Das Abschalten der Drosselung geschieht in drei Schritten und dauert im Idealfall nur wenige Minuten.
- Drossel-Schlüssel auslesen
Navigieren Sie in Ihrem Handy Menü zum Punkt Einstellungen -> Über das Handy ->Software Version. Notieren Sie sich die Firmware Version und die Bootloader Version.
Der Drossel-Schlüssel ist eine Kombination aus Firmware Version, Bootloader Version und Handymodell.
- Freischaltung beantragen
Senden Sie eine Email an Ihren Provider, oder nutzen Sie das Online Formular, falls vorhanden. Wichtig ist, die Email das Aktenzeichen des Rechtspruchs enthält (PM 15/13), den Drossel-Schlüssel und die Aufforderung zur Freischaltung.
- Handy freischalten
Installieren Sie die aktuelle Boot-Rom für Ihr Smartphone. Für iOS
empfehlen wir dafür den Mod Whited00r, Android Benutzer installieren
CyanogenMod und wenn Sie ein Windows Phone haben installieren Sie den
RainbowMod.
Die Freischaltung kann durch die manuelle Auftragsbearbeitung der Provider bis zu einer Woche dauern und funktioniert selbstverständlich nur, wenn Sie über eine mobile Internetflatrate verfügen.